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Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Rürup-Rente

Rürup-Rentenversicherung

"Rürup-Rente" oder auch "Basis-Rente": Vorsorge mit Steuervorteilen

Hierbei handelt es sich um eine private Rentenversicherung neuen Typs. Diese Form der Versicherung bietet künftig kein Kapitalwahlrecht und ist ausschließlich auf die Rentenzahlung ausgerichtet.

Nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007 wird die Rürup-Rente rückwirkend für das Jahr 2006 deutlich besser steuerlich gefördert als bislang. Sparbeiträge können ab sofort steuermindernd als Sonderausgabe abgezogen werden - unabhängig von anderen Vorsorgeaufwendungen

'Bisher war im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung ein Großteil der Beiträge verpufft. Alleinstehende können insgesamt bis zu 20.000 €, Ehepaare bis zu 40.000 € jährlich in die Rürup/Basis-Rente anlegen. Von diesem Betrag können 2006 62% beim Finanzamt geltend gemacht werden. Derjenige, der z.B. 1.000 € an Beiträgen in die Rürup-Rente zahlt, kann sein zu versteuerndes Einkommen um 620 € reduzieren.

Der abzugsfähige Anteil erhöht sich bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, von 2025 an mindern also 100 Prozent der Aufwendungen die Steuern - die Obergrenze liegt dann aber bei 20.000 und 40.000 Euro. Im Gegenzug werden die Renten mehr und mehr steuerpflichtig. Leistungen, die 2040 oder später beginnen, sind voll zu versteuern.

Die Vorschriften für die "Rürup-Rente" sind indes noch restriktiver als bei der "Riester-Rente": Die Rentenzahlungen dürfen erst vom 60. Lebensjahr an fließen, die Kunden dürfen den Vertrag weder übertragen noch vererben. Wie bei der gesetzlichen Rente verfällt das Geld bei vorzeitigem Tod. Eine Einmalauszahlung, z.B. für Immobilienkäufe, ist nicht vorgesehen.

Konzipiert wurde die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und deren Angehörige, die keinen Anspruch auf staatliche Rente oder eine berufsständische Versorgung haben. Für sie ist die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführte Basis-Rente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Der Abschluss eines Rürup-Vertrags steht aber grundsätzlich allen Bürgern offen. Deshalb können auch Besserverdienende profitieren sowie ältere Arbeitnehmer, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen. Der Grund: Bei der Rürup-Rente sind auch hohe Einmalbeiträge zulässig und steuerlich abzugsfähig. So lassen sich vorhandene Versorgungslücken noch zu Rentenbeginn mit staatlicher Förderung schließen.

Angeboten werden Rürup-Verträge ausschließlich von der Versicherungsbranche. Zur Auswahl stehen verschiedene Vertrags-Varianten. Dabei müssen Vorsorgesparer vor allem wählen, wie viel Risiko sie bei der Basisvorsorge vertragen. Für Sicherheitsbewusste gibt es die Rürup-Police als klassische Rentenversicherung. Risikobereite können die Rürup-Rente als Fondspolice erhalten. Das verspricht höhere Ertragschancen, der Vorsorgesparer trägt aber auch das volle Anlagerisiko. Wer das scheut, auf die Ertragschancen des Kapitalmarkts aber nicht verzichten möchte, kann zu Rürup-Fondspolicen mit einer Garantie auf Kapitalerhalt greifen. Dann übernimmt der Versicherer die Gewähr, dass zu Rentenbeginn wenigstens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.


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