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Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Riester-Rente

Riester-Rentenversicherung

Was bietet die sogenannte "Riester-Rente"?
Weit über seine Amtszeit hinaus schuf sich der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester ein Denkmal: Unter seiner Federführung etablierte die Bundesregierung 2002 erstmals eine kapitalgedeckte und vom Staat geförderte Altersvorsorge - die so genannte Riester-Rente. Diese freiwillige Zusatzvorsorge - die sowohl privat als auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann - soll die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent des Nettoeinkommens beziehungsweise von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens bei 45 Beitragsjahren abfedern. Zum geförderten Personenkreis zählen alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Riestern rentiert sich. Denn es gibt neben den derzeit mageren Renditen auch Zulagen. Dazu müssen sie einen bestimmten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens (2007 sind das 3% höchstens 1.575 Euro, ab 2008 4%, höchstens 2.100 Euro des Bruttoeinkommens) in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Grundzulage beträgt 2007 114 Euro, dazu kommen gegebenenfalls Kinderzulagen von je 138 Euro. Diese Werte steigen ab 2008 an auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage je Kind.

Arbeitnehmer können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Auch Beamte, Soldaten und Richter können mit Riester sparen: Sie zählten zwar anfangs nicht zum förderberechtigten Personenkreis, können nun aber wegen der Absenkung ihrer Pensionsansprüche die staatlichen Zuwendungen ebenfalls in Anspruch nehmen.

Die Förderung erhält jedoch niemand automatisch. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer einen privaten oder betrieblichen Riestervertrag abschließen.

Investition mit Sicherheitsnetz.
Förderberechtigte können zwischen einer Vielzahl von Anlageprodukten wählen. Das Angebot reicht von Banksparplänen über Fondsinvestments bis hin zu Rentenversicherungen. Laut Gesetz müssen alle Produktvarianten den Kapitalerhalt gewährleisten. Das bedeutet: Spätestens zu Rentenbeginn müssen dem Sparer zumindest seine eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen.

Die Höhe der Förderung über Zulagen richtet sich nach der familiären Situation des Sparers. Grundsätzlich gibt es eine Grundzulage und für jedes Kind eine Kinderzulage.

Attraktiver Zuschuss.
Steuerliche Vorteile können sich Riester-Sparer sichern, wenn sie die aufgewendeten Beiträge plus Zulagen als abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Fällt der dadurch entstehende Steuervorteil höher aus als die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt Vorsorgenden automatisch die Differenz. So können Sparer die Beiträge für ihre geförderte Altersvorsorge aus unversteuertem Einkommen erbringen. Das macht Riesterverträge zu einer guten Geldanlage. Im Ruhestand muss die Rente daraus allerdings versteuert werden.

Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht (= nachgelagerte Besteuerung). Vorteilhaft ist, dass der Steuersatz im Alter in der Regel erheblich niedriger ist als im Arbeitsleben. Seit Januar 2005 können zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des angesparten Kapitals entnommen werden.

Die angesparte Summe ist im Fall der Arbeitslosigkeit (Harz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt.

Zu beachten ist, dass bei einer Kündigung des Riester-Vertrages die bis dahin erhaltenen Förderbeträge zurückgezahlt werden müssen.

Der Zulagenantrag muss seit 2005 nicht mehr jährlich gestellt werden. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner (Versicherung oder Bank) von Ihnen bevollmächtigt werden, einmalig einen Dauerzulagenantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Dieser wird vom Vertragspartner an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Zulage wird dem Vertrag gutgeschrieben.

Wir empfehlen, aufgrund der großen Unübersichtlichkeit der verschiedenen geförderten Riester-Finanz-Produkte (Riester-Rentenversicherungen, Fondspolicen, Fondssparpläne, Banksparpläne) und Anspruchsvoraussetzungen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.


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Finanztipp: Wussten Sie schon, dass Sie die Zulagen einer Riester Rente zurückbezahlen müssen, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen?

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