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Private Rentenversicherung

Als "Versorgungslücke" bezeichnet man den Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden Rentenzahlung. Oft wirkt sich die Versorgungslücke als spürbare Verschlechterung des Lebensstandards aus. Fast jeder hat diese Versorgungslücke. Wie soll man sie also schließen?

Rente privat?
Verglichen mit dem Kapitallebensversicherungs-Boom in den vergangenen Jahren hat die private Rentenversicherung deutlich an Zuwachs gewonnen. Auch die Möglichkeit, eine Kapitallebensversicherung in eine Rente umzuwandeln, wird immer häufiger genutzt.

Was ist der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?
Eine Rentenversicherung zahlt lebenslang - durchaus ein Vorteil. Andererseits zahlt sie aber auch "nur" lebenslang. Wenn der Versicherte (früh) stirbt, gehen die Hinterbliebenen bei der reinen Rentenversicherung meistens leer aus.

Verträge mit Beitragsrückgewähr gleichen diesen Nachteil zum Teil aus. Die gezahlten Prämien plus Überschüsse werden ausgezahlt, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Garantiezeit von 5 bis 20 Jahren. Solange zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte verstorben ist. Es gibt auch Formen, in denen die Rente auf den Partner übergeht. Die Höhe kann vorher vereinbart werden.

Im Zuge der gesetzlichen Veränderungen und der stetigen Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus wird es immer wichtiger, fürs Alter selbst vorzusorgen. Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung ist, dass auf eine Gesundheitsprüfung von Seiten des Versicherers verzichtet wird, wenn Sie keine zusätzlichen Einschlüsse (wie z. B. Berufsunfähigkeitzusatzversicherung) wählen. Somit ist auch für Personen mit bestehenden Erkrankungen eine Absicherung möglich.

Wichtig: Abschaffung des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen ab Januar 2005
Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für Neuverträge abgeschafft. Die Erträge von Kapitallebensversicherungen, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung im Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.


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