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Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Lebensversicherung Änderungen zum 1.1.2005
Private Altersvorsorge - Übersicht der Änderungen durch das neue Alterseinkünftegesetz ab 01.01.2005 im Einzelnen
Alterseinkünfte Allgemein
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Abschluss bis 2004 Vorgelagerte Besteuerung: Beiträge zur privaten Altersvorsorge sind nur in geringem Umfang steuerlich absetzbar, die Rente ist weitgehend steuerfrei |
ab 2005 Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge sind sukzessive als Sonderausgabe absetzbar (in 2005 60%, ab 2025 100%), Alterseinkünfte werden zunehmend besteuert |
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
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Abschluss bis 2004 Die Kapitalauszahlung ist 1005 steuerfrei bei
Freie Verfügbarkeit über das angesparte Kapital nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren |
ab 2005 Erträge aus Kapitalauszahlungen werden zu 50 Prozent besteuert bei
Sonst werden Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert |
Klassische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
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Abschluss bis 2004 Beiträge sind steuerlich in bestimmten Grenzen absetzbar |
ab 2005 Kein Sonderausgabenabzug |
Direktversicherung
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Abschluss bis 2004 Steuerfreie Kapitalauszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Auszahlung nach dem 60. Geburtstag Günstige Pauschalbesteuerung von 20 Prozent unabhängig vom individuellen Steuersatz Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung aus Sonderzahlung |
ab 2005 Sukzessive stärker als Sonderausgabe absetzbar, dafür nachgelagerte Besteuerung, keine steuerfreie Kapitalauszahlung |
Basisrente (auch Rürup-Rente genannt)
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Abschluss bis 2004 - - - (Abschluss erst ab 2005 möglich) |
ab 2005 Neue Leibrente im Rahmen der Basisversorgung, vom Staat besonders gefördert: Beiträge aus steuerfreiem Einkommen: jährlicher Sonderausgabenabzug von 12.000 EUR für jeden Steuerpflichtigen - und zwar insgesamt für Einzahlungen in die Basisrente und in die gesetzliche Rentenversicherung, bis 2025 steigt dieser Freibetrag auf 20.000 EUR (bei allen anderen Formen der privaten Altersvorsorge gibt es diese Möglichkeit nicht); aber: kein Kapitalwahlrecht, nur Rentenzahlung möglich |
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