FINANCIALPORT - Das Portal zum Thema Finanzen

Geld / Finanzen Investment / Aktien Leasing Immobilienfinanzierung Altersvorsorge Krankenversicherung Sachversicherung Beratung Markt für den Mittelstand Finanz-Tipps Spar-Tipps Kooperationspartner
Info-Line
Telefonnummer [Grafik: Telefon]04121 / 788 863-0
Faxnummer [Grafik: Fax]04121 / 788 863-9
Aktuelle Meldungen
Rund um die Wirtschaft.

Interner LinkMeldungen zeigen
Pressebox
Partnerbereich
Buchempfehlungen
Anzeigen
Apotheke online
Link: Partner Fortuna Apotheke

 
Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Lebensversicherung Änderungen zum 1.1.2005

Private Altersvorsorge - Übersicht der Änderungen durch das neue Alterseinkünftegesetz ab 01.01.2005 im Einzelnen

Alterseinkünfte Allgemein

Abschluss bis 2004
Vorgelagerte Besteuerung: Beiträge zur privaten Altersvorsorge sind nur in geringem Umfang steuerlich absetzbar, die Rente ist weitgehend steuerfrei
ab 2005
Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge sind sukzessive als Sonderausgabe absetzbar (in 2005 60%, ab 2025 100%), Alterseinkünfte werden zunehmend besteuert



Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Abschluss bis 2004
Die Kapitalauszahlung ist 1005 steuerfrei bei
  • 12 Jahren Mindestlaufzeit
  • mindestens 5 Jahren Beitragszahlung
  • mindestens 60% Todesfallschutz

Freie Verfügbarkeit über das angesparte Kapital nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren
ab 2005
Erträge aus Kapitalauszahlungen werden zu 50 Prozent besteuert bei
  • einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren
  • einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag

Sonst werden Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert



Klassische Lebensversicherung
Private Rentenversicherung

Abschluss bis 2004
Beiträge sind steuerlich in bestimmten Grenzen absetzbar
ab 2005
Kein Sonderausgabenabzug



Direktversicherung

Abschluss bis 2004
Steuerfreie Kapitalauszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Auszahlung nach dem 60. Geburtstag

Günstige Pauschalbesteuerung von 20 Prozent unabhängig vom individuellen Steuersatz

Keine Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung aus Sonderzahlung
ab 2005
Sukzessive stärker als Sonderausgabe absetzbar, dafür nachgelagerte Besteuerung, keine steuerfreie Kapitalauszahlung



Basisrente (auch Rürup-Rente genannt)

Abschluss bis 2004
- - -
(Abschluss erst ab 2005 möglich)
ab 2005
Neue Leibrente im Rahmen der Basisversorgung, vom Staat besonders gefördert: Beiträge aus steuerfreiem Einkommen: jährlicher Sonderausgabenabzug von 12.000 EUR für jeden Steuerpflichtigen - und zwar insgesamt für Einzahlungen in die Basisrente und in die gesetzliche Rentenversicherung, bis 2025 steigt dieser Freibetrag auf 20.000 EUR (bei allen anderen Formen der privaten Altersvorsorge gibt es diese Möglichkeit nicht); aber: kein Kapitalwahlrecht, nur Rentenzahlung möglich



Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage