Hartz IV und Auswirkungen auf Kapitallebensversicherungen
Kapitallebensversicherung überprüfen
Neben dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr und 750 Euro für notwendige Anschaffungen existiert ein zweiter zusätzlicher Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, der sich nur auf die Altersvorsorge bezieht. Da in den neuen Bundesländern die meisten Menschen erst in den 90er Jahren eine Lebensversicherung mit kleinen Einzahlungen abschlossen, wird der gegenwärtige Rückkaufwert diese Freibeträge oft noch nicht übersteigen. Es muss jedoch bei der Nutzung des 200-Euro-Freibetrages für Altersvorsorge gewährleistet werden, dass man bis zum Rentenbeginn nicht an die Rücklagen herankommt. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen die Lebensversicherungsverträge bis zum Jahresende geändert werden.
Wer dennoch den Freibetrag übersteigt, sollte nach einer bestmöglichen Verwertung der Lebensversicherung Ausschau halten. So gibt es Gesellschaften, die Kapital-Lebensversicherungen aufkaufen, was wiederum finanziell besser sein kann als eine Kündigung beim Versicherer.
Die Lebensversicherung bleibt erhalten, wenn die Verwertung unwirtschaftlich ausfällt, also beim Rückkauf weniger als 90 Prozent vom Eingezahlten erzielt werden.
Außerdem kann zusätzlich noch eine Riesterrente abgeschlossen werden, die unantastbar ist. Dies trifft auch auf die Betriebsrente zu. Wer sich ganz neu versichern will, kann eine Leibrentenversicherung, auch Rürup-Rente genannt, erwerben, die im Rentenalter monatlich bis Lebensende, jedoch nicht am Stück, ausgezahlt, und ebenfalls unabhängig vom Freibetrag abgeschlossen wird.
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