Wie die Altersvorsorge ab 2005 gefördert wird - das 3-Schichten-Modell
Das bekannte 3-Säulen-Modell wird künftig durch ein 3-Schichten-Modell ersetzt.
I. Schicht - Gesetzliche Rentenversicherung, neue Basisrenten (sogenannte Rüruprenten)
Die als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähigen Beträge für die Altersvorsorge sind bisher auf eine bestimmte Jahressumme begrenzt. Ab 2005 wird es einen zusätzlichen, speziell der Altersversorgung dienenden Freibetrag geben. Die Summe dieser für die Vorsorge gezahlten Beträge (einschließlich Arbeitgeberanteil) soll von max. 12.000 Euro (60 % von 20.000 EUR) jährlich schrittweise angehoben werden bis auf den Höchstbetrag von 20.000 Euro jährlich im Jahr 2025. Unter diese Ausgaben fallen Beiträge zu
- den gesetzlichen Rentenversicherungen,
- landwirtschaftlichen Alterskassen,
- berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- privaten Leibrentenversicherungen (sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, vgl. Rüruprente).
Dabei wird der Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozentpunkte angehoben: Ab 2025 wird nach dieser Rechnung der volle Betrag von 20.000 Euro erreicht sein.
Basisrenten: Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Die ab 1. Januar 2005 von Versicherern angebotenen Verträge müssen strenge Kriterien erfüllen, damit die Beiträge steuerlich abzugsfähig sind. Damit Sie die Beiträge für die Basisrente steuerlich geltend machen können , muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie darf
- nicht vererblich (darf keinen beliebigen Bezugsberechtigten eintragen),
- nicht übertragbar (kein Versicherungsnehmer-Wechsel möglich),
- nicht beleihbar (nicht abgetreten, beliehen),
- nicht veräußerbar (kein vorzeitiger Rückkauf möglich),
- nicht kapitalisierbar sein (d.h. nicht in einem Betrag ausgezahlt werden).
Sie dürfen die Leibrente auch nicht vor dem 60. Lebensjahr beziehen, da der Gesetzgeber diese Produkte sonst nicht als Vorsorgeprodukte anerkennt. Dass ein solches Vorsorgeprodukt von Zusatzversicherungen zu Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz flankiert wird, stellt dabei kein Problem dar.
II. Schicht - Zusatzversorgung:
Beiträge für Direktversicherungen werden ab 2005 nicht mehr pauschal versteuert, sondern sind komplett steuerfrei und erhalten somit die gleiche steuerliche Förderung wie die Pensionskasse oder der Pensionsfonds.
Darüber hinaus ist es in Zukunft leichter möglich, seine Betriebsrenten als Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel gleichsam "mitzunehmen". Die sogenannte Portabilität wird deutlich verbessert und die betriebliche Altersversorgung als ganzes nochmals gestärkt.
Riester-Rente: Vereinfachungen ab 2005
Sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für den Anbieter der Riester-Rente wird es Vereinfachungen geben. So wird beispielsweise das Zulagenantragsverfahren einfacher: In Zukunft können Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Ihr Anbieter wird dadurch einmalig bevollmächtigt, für Sie als Zulageberechtigten jedes Jahr automatisch einen Antrag bei der zentralen Zulagenstelle zu stellen. Darüber hinaus können Sie in Zukunft bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig zu Auszahlungsbeginn zu Ihrer freien Verwendung entnehmen.
Einfacher wird auch die Kriterien-Liste, nach der einzelne Vorsorgeprodukte, die steuerlich gefördert werden, eingeordnet werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind außerdem geschlechtsneutrale Tarife (sogenannte Unisex-Tarife) für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden.
III. Schicht: Kapitalanlageprodukte ( z.B. Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen)
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen in der herkömmlichen Form werden steuerlich nicht mehr als Altersvorsorge angesehen, sondern als Kapitalanlage. Dennoch bleiben diese Produkte ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.
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