FINANCIALPORT - Das Portal zum Thema Finanzen

Geld / Finanzen Investment / Aktien Leasing Immobilienfinanzierung Altersvorsorge Krankenversicherung Sachversicherung Beratung Markt für den Mittelstand Finanz-Tipps Spar-Tipps Kooperationspartner
Info-Line
Telefonnummer [Grafik: Telefon]04121 / 788 863-0
Faxnummer [Grafik: Fax]04121 / 788 863-9
Aktuelle Meldungen
Rund um die Wirtschaft.

Interner LinkMeldungen zeigen
Pressebox
Partnerbereich
Buchempfehlungen
Anzeigen
Apotheke online
Link: Partner Fortuna Apotheke

 
Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Seit dem 1. Januar 2002 haben erstmals alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Dieser Anspruch besteht bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch nach Umwandlung nachzukommen.

Die betriebliche Altersvorsorge bleibt beitragsfrei

Am 8. August 2007 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Demnach fallen auch zukünftig, entgegen der ursprünglichen Planung ab 2008, auf die Beiträge zu Betriebsrenten keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Zugleich sieht der Entwurf auch die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre vor, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen.

Das mit Jahresbeginn 2002 wirksam gewordene Altersvermögensgesetz ermöglicht einen steuerbegünstigten Aufbau von Altersversorgungsleistungen im privaten Bereich (so genannte Riester-Vorsorge). Diese Möglichkeit kann auch im Rahmen der Direktversicherung, der Pensionskasse und des Pensionsfonds genutzt werden. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist es allerdings von Vorteil, diesen 'Riester-Vertrag' nicht in die betriebliche Altersversorgung zu verlagern, sondern die Möglichkeit zu nutzen, ihn auf privater Basis zu Firmengruppenkonditionen z.B. über einen Gruppenversicherungsvertrag einer Lebensversicherungs-Gesellschaft abzuschließen. Die Vorteile eines privat abgeschlossenen "Riester-Vertrages" sind u. a. der Wegfall des erheblichen Verwaltungsaufwandes für den Arbeitgeber sowie die höhere Flexibilität für den Arbeitnehmer, z. B. bei der Immobilienförderung.

So kann das Geld angelegt werden:
In Deutschland sind fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Bitte wählen Sie für weitere Informationen den jeweiligen Durchführungsweg.


Bitte wählen Sie:
Interner LinkDirektversicherung
Interner LinkPensionskasse
Interner LinkPensionsfonds
Interner LinkUnterstützungskasse
Interner LinkPensionszusage / Direktzusage

Interner LinkTipps für Arbeitnehmer
Interner LinkTipps für Arbeitgeber



Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben seiner Beschäftigten ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber erbracht oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet.

Beteiligen sich die Beschäftigten durch Entgeltumwandlung an den Direktversicherungsbeiträgen, kann für die Beiträge bis zu einer Höhe von 1.752 Euro pro Jahr der pauschale Lohnsteuersatz von 20 Prozent genutzt werden. Die pauschal versteuerten Beiträge bleiben bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei, falls die Beiträge für die Direktversicherung aus einer Sonderzahlung wie dem Weihnachtsgeld finanziert werden.

Für Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden, ist die Pauschalversteuerung weiterhin möglich. Auf das umgewandelte Gehalt entfällt nur eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent (plus Solidaritätszuschlag, plus Kirchensteuer).

Verträge, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, bieten die Möglichkeit der Pauschalversteuerung jedoch nicht mehr. Wer jetzt neu abschließt, erhält die Direktversicherung nur noch auf Rentenbasis. Bis zu einer Höchstgrenze von 4.320 Euro pro Jahr sind die Beiträge steuerfrei. Dieser Betrag ergibt sich aus dem bisher geltenden Freibetrag von 2.520 Euro (entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) und dem seit 2005 zusätzlich gewährten Freibetrag von jährlich 1.800 Euro.

Nachteil dabei: Erhält der Versicherte dann im Alter seine Betriebsrente, so wird diese jeden Monat vollständig mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belastet, so genannte nachgelagerte Besteuerung. Zwar steht dem Rentner dann ein Rentenfreibetrag zu (aktuell 1.575 Euro monatlich), allerdings wird man, wenn man früher gut verdient hat, diesen Freibetrag schon mit der regulären Rente ausschöpfen.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Die Pensionskasse kann von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die Altersvorsorgeleistungen werden überwiegend in Form von lebenslangen Renten erbracht. Der Arbeitgeber sichert hierüber eine Altersversorgung zu. Dafür schließt er zu Gunsten des Mitarbeiters eine Lebensversicherung ab und garantiert ihm einen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Leistung. Im Rahmen der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung können bis zu vier Prozent des Gehalts steuerfrei angelegt werden. In diesem Jahr sind das maximal 2472, im Kommenden voraussichtlich 2496 Euro. Bis einschließlich 2008 sind die Beiträge zudem sozialabgabefrei, Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz gibt es einen zusätzlichen Festbetrag von jährlich 1800 Euro, auf den allerdings von Beginn an Beiträge zur Renten , Kranken und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Pensionsfonds
Seit Anfang 2002 ist der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung neu zugelassen. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Das eingezahlte Kapital bleibt aber in jedem Fall erhalten. Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen, die Beschäftigten können sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden. Arbeitnehmer können sich außerdem auch gegen Invalidität absichern oder eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren.

Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge zum Pensionsfonds bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und unterliegen bis zum Jahresende 2008 nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Der Pensionsfonds untersteht der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Unterstützungskasse
Auch hier verpflichtet sich das Unternehmen, seinen Angestellten Versorgungsleistungen in einer bestimmten Höhe zu gewähren. Die Rücklagen für die späteren Versorgungsleistungen werden aber nicht im Unternehmen, sondern im Rahmen einer Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagert. Von praktischer Bedeutung für die Entgeltumwandlung ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Diese wird als rechtlich selbständige Einrichtung geführt, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Die Unterstützungskasse gewährt je nach Leistungsplan eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung.

Die Leistungen der Unterstützungskasse werden erst bei der späteren Auszahlung im Rentenalter besteuert, zumeist mit geringen Steuersätzen. Die vom Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung aufgewendeten Beiträge sind lohnsteuerfrei. Die Sozialversicherungsfreiheit dieser Beiträge ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahresende 2008 begrenzt.

Bei der Entgeltumwandlung gibt es keine staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Sonderausgabenabzug (Riester-Förderung). Wer die staatlichen Zulagen trotzdem haben möchte, muss neben der Unterstützungskasse eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Pensionszusage / Direktzusage
Mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Die mit der Erteilung der Pensionszusage verbundenen finanziellen Risiken des vorzeitigen Versorgungsfalles bei Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers sowie die bei Erreichen der Altersgrenze zweckmäßige Absicherung für Zahlungen bis ins hohe Lebensalter können durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden.

Aus steuerlicher Sicht verringern die für die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage verwendeten Gehaltsteile das Einkommen zum Zeitpunkt der Entgeltumwandlung und führen so zu einer Verringerung der Steuerlast. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahresende 2008 sozialversicherungsfrei. Bei der Auszahlung werden die Renten dann versteuert.

Wie bei der Unterstützungskasse gibt es für die Entgeltumwandlung keine staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Sonderausgabenabzug (Riester-Förderung). Wer die staatlichen Zulagen trotzdem haben möchte, muss neben der Pensionszusage eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Tipps für Arbeitnehmer
Ermitteln Sie Ihren persönlichen Vorsorgebedarf in aller Ruhe. Die angebotene Lösung muss zu Ihnen passen. Denken Sie gleichfalls darüber nach, wie sich Ihre familiäre Situation oder etwa rechtliche Rahmenbedingungen in der Zukunft verändern könnten. Schätzen Sie Ihre zu erwartenden Einkünfte während des Berufslebens und im Rentenalter ein. Lassen Sie mögliche Sekundärquellen, wie etwa mietfreies Wohnen, nicht unbeachtet.

Überlegen Sie genau, ob eine betriebliche Altersvorsorge oder aber eine individuell abgeschlossene Lebens- oder private Rentenversicherung besser zu Ihrem Profil passt.

Prüfen Sie, ob im Todesfall die Familie oder andere Hinterbliebene versorgt werden müssen.

Errechnen Sie die Höhe der finanziellen Absicherung bei Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung. Ihr tatsächlicher Bedarf an Vorsorge beläuft sich auf etwa 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens. Die erreicht kein Arbeitnehmer ohne privates Zutun. Schließen Sie also eventuell einen entsprechenden Zusatz in Ihre betriebliche Altersversorgung mit ein.

Oft reichen die finanziellen Mittel nicht, um den gesamten Vorsorgebedarf im Alter abzudecken. Dies betrifft vor allem Freiberufler. Scheuen Sie sich dann nicht; Kompromisse einzugehen.

Beantworten Sie für sich die Frage, ob Sie eine feste Bindung Ihres Sparkapitals akzeptieren wollen. Bei der betrieblichen Altersversorgung ist das immer der Fall. Prüfen Sie andererseits, ob die Inanspruchnahme eines Kapitalwahlrechts bei Ihnen fest vereinbart ist. Möglicherweise ist die ab dem kommenden Jahr angebotene Basisrente aus steuerlichen Gründen für Sie vorteilhafter. Sie erlaubt nur die Vereinbarung von Leibrenten.

Manche Modelle schließen von vornherein das Recht aus, die versicherte Leistung an Dritte zu übertragen, sie zu vererben oder zu beleihen. Entscheiden Sie hierbei nicht leichtfertig. Das mag zwar steuerlich vorteilhaft sein. Aber Ihre private oder berufliche Situation könnte sich mit den Jahren deutlich verändern. Als Freiberufler wollen Sie dann möglicherweise Ihr Recht auf ein Policendarlehen nicht aufgeben.

Prüfen Sie, ob die vor oder die nachgelagerte Besteuerung besser zu Ihnen passt. Letztere lohnt vor allem dann, wenn Sie im Alter - etwa wegen sonstiger Einnahmen - vom Finanzamt mit einem hohen Steuersatz veranlagt werden.

Rechnen Sie für sich durch, ob gerade unter dem Gesichtspunkt der Rendite eine private Altersvorsorge vielleicht lukrativer ist als die Rente über den Arbeitgeber. Denken Sie auch daran, dass es beim Abschluss einer Lebensversicherung über den Arbeitgeber einen kräftigen Gruppenrabatt auf den Beitrag gibt.

Entscheiden Sie nicht nur vorrangig nach der in Aussicht gestellten Rendite. Legen Sie ebensoviel Wert auf die Gestaltung des Produkts und die Sicherheit der dahinter stehenden Versicherungsgesellschaft.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht



Tipps für Arbeitgeber
Achten Sie darauf, dass Ihre Zusagen ausreichend kapitalgedeckt sind und damit laufend und zeitnah finanziert werden. Viele Unternehmer müssen nämlich die fälligen Zahlungen an eine stetig wachsende Zahl von Betriebsrentnern aus dem laufenden Ertrag finanzieren. Das sollten Sie vermeiden.

Decken Sie die biometrischen Risiken wie Tod und Invalidität, aber auch die zunehmende Lebenserwartung ausreichend ab.

Lernen Sie aus der Vergangenheit. Wegen der besseren Kalkulierbarkeit der Kosten sollten Sie entweder beitragsorientierte Leistungszusagen erteilen oder aber Beitragszusagen mit einer Mindestgarantie.

Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter obligatorisch an der betrieblichen Altersvorsorge. In den USA z.B. sind solche 'matching contributions' als Junktim zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer längst an der Tagesordnung. Die Beschäftigten übernehmen dabei einen substantiellen Teil der gesamten Aufwendungen für die später zu zahlende Rente.

Nutzen Sie den gesetzlich geschaffenen Rahmen für die Übertragbarkeit ('Portabilität') von Versorgungsanwartschaften. Geben Sie ausscheidenden Mitarbeitern ihre unverfallbaren Anwartschaften bereitwillig zum neuen Arbeitgeber mit. Sie reduzieren dadurch Ihren Verwaltungsaufwand in der Zukunft.

Gestalten Sie Ihre Versorgungsmodelle vertragsabhängig. Wählen Sie den für Ihr Unternehmen wirklich passenden Durchführungsweg.

Achten Sie auf eine einfache Abwicklung bei der Verwaltung Ihres Rentenbestandes. Zu nehmend erweitern Anbieter ihren Service um eine so genannte Rentnerverwaltung. Sie organisiert die pünktliche Auszahlung, führt in Ihrem Auftrag die Steuern sowie die Beiträge zur Krankenversicherung ab und passt die laufenden Renten turnusmäßig an. Das entlastet Ihr Unternehmen unter Umständen beträchtlich.

Ängstigen Sie sich nicht vor der Belastung durch die Beiträge in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Aus 'triftigen Gründen' können Sie diese - auch für die vorhandene Belegschaft kürzen oder sogar ganz einstellen. Im Rahmen seiner Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht über Jahre hinweg zu diesem Thema eine Dreistufentheorie entwickelt. Sie regelt die Schließung der Versorgung für neue und vorhandene Mitarbeiter sowie den Eingriff in die Höhe der Zusagen.

Wandeln Sie den bestehenden Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, im Arbeitsvertrag in eine Verpflichtung um. Halten Sie dort fest, dass Ihr Arbeitnehmer hiervon eine willentliche Freistellung ein so genanntes "opting out" abgeben muss, wenn er keinen Wert auf die Vorsorge legt. Nur so können Sie ihm deren Notwendigkeit näher bringen.

Teilen Sie Ihren Mitarbeitern regelmäßig den Stand der bereits erreichten Anwartschaft mit. So können diese im Hinblick auf ihre Rente vernünftig kalkulieren.

Interner LinkAltersvorsorgerechner
Interner LinkWeiter zur kostenfreien Anfrage
Interner LinkZur Übersicht