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Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Bemessungs- und Einkommensgrenzen

Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2012

Für die Altersvorsorge / Rentenversicherung gelten ab 2012 die folgenden Bemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. über diese Grenze hinaus bleiben Einkommen beitragsfrei.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze 2012 EUR/Jahr 67.200,00 57.600,00
Beitragsbemessungsgrenze 2012 EUR/Monat 5.600,00 4.800,00


Der Beitragssatz wird von den jeweiligen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA u. a.) vom Bruttogehalt bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrages.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Beitragssatz 2012 19,60 % 19,60 %


Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. Der "Mini-Jobber" kann seinen Lohn, wenn dieser 400 ? nicht übersteigt, "brutto für netto" erhalten.

alte Bundesländer neue Bundesländer
Geringfügigkeitsgrenze 2012 EUR 400,00 400,00



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