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Startseite : Vorsorge : Altersvorsorge : Bemessungs- und Einkommensgrenzen

Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2010

Für die Altersvorsorge / Rentenversicherung gelten ab 2010 die folgenden Bemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. über diese Grenze hinaus bleiben Einkommen beitragsfrei.


Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze
66.000 EUR / Jahr
5.500 EUR / Monat
55.800 EUR / Jahr
4.650 EUR / Monat


Der Beitragssatz wird von den jeweiligen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA u. a.) vom Bruttogehalt bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrages.


Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Beitragssatz
19,90%
19,90%


Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. Der "Mini-Jobber" kann seinen Lohn, wenn dieser 400 ? nicht übersteigt, "brutto für netto" erhalten.


Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Geringfügigkeitsgrenze
400,00 EUR / Monat
400,00 EUR / Monat



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