Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2012
Für die Altersvorsorge / Rentenversicherung gelten ab 2012 die folgenden Bemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. über diese Grenze hinaus bleiben Einkommen beitragsfrei.
| alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
| Beitragsbemessungsgrenze 2012 EUR/Jahr | 67.200,00 | 57.600,00 |
| Beitragsbemessungsgrenze 2012 EUR/Monat | 5.600,00 | 4.800,00 |
Der Beitragssatz wird von den jeweiligen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA u. a.) vom Bruttogehalt bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrages.
| alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
| Beitragssatz 2012 | 19,60 % | 19,60 % |
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die Grenze beim Bruttogehalt, bis zu dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. Der "Mini-Jobber" kann seinen Lohn, wenn dieser 400 ? nicht übersteigt, "brutto für netto" erhalten.
| alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
| Geringfügigkeitsgrenze 2012 EUR | 400,00 | 400,00 |
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