Das Alterseinkünftegesetz - die wichtigsten Punkte
Nachgelagerte Besteuerung
Der Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes liegt darin, schrittweise die jetzigen Beitragszahlungen steuerfrei zu stellen und im Gegenzug die späteren Renteneinkünfte zu besteuern. Alterseinkünfte werden demnach erst in dem Augenblick versteuert, in dem sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden.
Ab 2005 werden zunächst 60 % der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) und der Beiträge zur neuen Basisversorgung steuerfrei gestellt. Bis zum Jahr 2025 werden die Beträge schrittweise bis zur Höchstsumme von 20.000 EUR angehoben, so dass sie ab dann komplett steuerfrei sind. Im Gegenzug werden Renten und Pensionen ab 2005 schrittweise steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 %, steigt schrittweise an, bis er im Jahr 2040 100 % erreicht. Ab dem Jahr 2040 müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der ab kommendem Jahr gültigen Basisversorgung zu 100 % versteuert werden. Zurzeit werden sie lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.
Wenn bis zum Jahr 2040 schrittweise der steuerpflichtige Anteil an den ausbezahlten Rentenbezügen bis auf 100 % erhöht wird, werden im Wesentlichen lediglich die besser gestellten Bezieher von Alterseinkünften künftig Steuern auf ihre Rentenleistungen zahlen müssen. Dazu gehören diejenigen, die neben dem Bezug Ihrer Rente noch weitere Einkünfte, z.B. aus Vermietung, Kapitalvermögen oder Einkünften eines erwerbstätigen Ehepartners haben. Alleinstehende, die im Jahr 2005 in Rente gehen, erhalten jährlich rund 18.900 Euro steuerfrei (bei Verheirateten: rund 37.800 Euro).
Kapitallebensversicherungen
Bisher sind die Erträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, die über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen wurden, steuerfrei. Das soll nun korrigiert werden, um vermögensbildende Maßnahmen besser von solchen abzugrenzen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Wer nach dem 31.12.2004 eine neue Kapitallebensversicherung abschließt, muss die Erträge versteuern. Vater Staat fördert künftig ausschließlich Leibrentenprodukte, die der persönlichen Altersvorsorge dienen und nicht kapitalisierbar sind.
Unisex-Tarife für Riester-Renten
Ab 2006 sind einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgeschrieben, wenn Sie einen Vertrag zur privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) abschließen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Beiträge, die ein Arbeitgeber für eine Direktversicherung leistet, werden bei Neuabschluss im kommenden Jahr steuerlich anders gefördert. Die bisherige 20 % Pauschalsteuer entfällt, die Beiträge zur Direktversicherung werden ab kommendem Jahr bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) komplett steuerfrei gestellt. Arbeitnehmer können in Zukunft also verstärkt die Möglichkeit nutzen, Arbeitsentgelt günstig in Beiträge für ihre betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln - bis 2008 sogar sozialversicherungsfrei.
Hintergrund
Anlass für das Alterseinkünftegesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002. Das Gericht hatte entschieden, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sei, wenn die Pensionen von Beamten und die Renten aus den gesetzlichen Rentenkassen unterschiedlich besteuert werden. Mit Wirkung ab 2005 wurde der Gesetzgeber deshalb verpflichtet, hier für Abhilfe zu sorgen und die Besteuerung neu zu regeln, damit alle Empfänger von Altersversorgungen gleich behandelt werden. Konkret in der Kritik stand die Tatsache, dass Pensionen voll zu versteuern sind, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterlägen.
Weil immer mehr Leute immer älter werden und dieser demographische Wandel schon seit Langem nach zukunftsfähigen Lösungen verlangt, hat der Gesetzgeber gleichzeitig die Gelegenheit genutzt, die Bedingungen für die Altersvorsorge zu ändern und künftig nur solche Produkte steuerlich zu fördern, die ausschließlich Rentenzahlungen vorsehen. Während die Riesterrenten attraktiver gestaltet werden (30 % Teilkapitalzahlung, Dauerzulagenantrag), werden ab 2005 spezielle Rentenprodukte von den Versicherern angeboten, die sogenannten 'Rüruprenten', um den steuerlichen Einschränkungen gerecht zu werden.
Es werden mehr Freiräume für die Vorsorge geschaffen, aber es wird nur wenige Veränderungen für den heutigen Rentenempfänger mit durchschnittlich hohen Bezügen geben. In zunehmendem Maße soll die Altersvorsorge steuerfrei gestellt werden, so dass das Nettoeinkommen für Erwerbstätige steigt. Unterm Strich, so heißt es, würden die privaten Haushalte bereits im Jahr 2005 um ca. 1 Milliarde Euro jährlich entlastet. Gleichzeitig sorgen lange Übergangsfristen für den schonenden Übergang zur vollen Besteuerung der Renten. Die große Mehrheit der Rentenempfänger wird jedoch auch in Zukunft keine Steuern auf ihre Renten zahlen müssen. Insgesamt, so das Bundesministerium für Finanzen, handele es sich also um ein Steuersenkungsprogramm, das vor allem die Erwerbstätigen entlaste.
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