Tierhalterhaftpflicht
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Die Grundlagen
Leistungsumfang
Für welches Tier?
Extraleistungen
Hundeversicherung
Pferdeversicherung
Warum braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Zerstört Ihr Tier fremdes Eigentum oder verletzt vielleicht sogar andere Menschen, müssen Sie in jedem Fall zahlen. Egal, ob Sie schuld sind oder nicht. Und: Je größer das Tier, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Besitzer von Pferden, Hunden, Rindern oder Eseln sollten auf eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung also nicht verzichten. Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen Schaden an, springt die Privathaftpflicht-Versicherung ein.
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Die Grundlagen
Ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen? Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall? Solche Unfälle sind nicht vorhersehbar, und Sie müssen auch nicht unbedingt die Schuld daran tragen. Dennoch: Sie als Halter zahlen - wenn nötig haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Daher ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für verantwortungsvolle Halter unverzichtbar. Bundesweit hat derzeit nur etwa ein Drittel der Tierhalter eine entsprechende Versicherung - zu wenig, wenn man bedenkt, wie hoch die finanzielle Belastung im Schadensfall werden kann.
Übrigens: Je größer das Tier, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Besitzer von Pferden, Hunden, Rindern oder Eseln sollten auf eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung also nicht verzichten. Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen Schaden an, springt die Privathaftpflicht-Versicherung ein.
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Leistungsumfang
Verursacht Ihr Haustier einen Schaden, so haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme abzuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten bei mehreren versicherten Tieren Sonderkonditionen an. Ausnahme: Die Versicherung zahlt nicht, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde. Auch Schäden, die Ihnen als Halter durch Ihr eigenes Tier entstehen, sind von der Versicherung nicht abgedeckt.
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Für welches Tier?
Als Tierhalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Haustier anrichtet. Außerdem nimmt der Gesetzgeber an, dass die Haltung bestimmter Tiere schon eine Gefahr an sich darstellt. Solche Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Für Hunde, Pferde, Esel, Rinder oder Wild müssen Sie also eine separate Versicherung abschließen, wenn Sie optimal vor finanziellen Schäden geschützt sein wollen. Kleintiere dagegen - und dazu gehören Hamster, Bienen, Vögel, Katzen u. ä. - fallen in den Bereich der Privathaftpflicht-Versicherung.
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Extraleistungen
In der Regel deckt die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter ab, die sich aus dem Verhalten Ihres Tieres ergeben. Dabei gilt: Versichert ist nicht der Halter, sondern das Tier. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt der Versicherungsschutz weiter bestehen. Zusätzlich bieten einige Versicherungsgesellschaften Sonderkonditionen an: So sind in der Regel Jungtiere (Fohlen oder Welpen) zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Sie sollten es Ihrer Versicherungsgesellschaft aber immer mitteilen, wenn Sie ein neues Tier erwerben oder bekommen.
Wichtig: Eigene Schäden sind nicht versicherbar. Zerkratzt Ihr Hund also das neue Sofa, müssen Sie für diesen Schaden leider selbst aufkommen.
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Hundeversicherung
Wenn Ihr Hund zubeißt, kann es teuer werden. Noch teurer wird es, wenn der Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht. Als Halter haften Sie persönlich für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Besonders wenn Menschen verletzt werden, gehen die Kosten für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld rasch in die Tausende. Trägt ein Opfer bleibende Gesundheitsschäden davon, zahlt man als Verantwortlicher oft lebenslang. Schäden, die Ihr Hund verursacht, sind nicht durch Ihre private Haftpflichtpolice gedeckt. Als Hundebesitzer brauchen Sie deshalb eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
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Pferdeversicherung
Als Pferdebesitzer zahlen Sie im Ernstfall für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden ohne Ihr Zutun entstanden ist. Wenn Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. In solchen Fällen sind Sie als Halter immer schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Schäden, die von Pferden verursacht werden, sind nicht in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Als Pferdebesitzer können Sie ihr Haftungsrisiko aber mit einer Pferdehalter-Haftpflicht absichern.
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