Private Rechtsschutzversicherung / Allgemeine Rechtsschutzversicherung
Mit der allgemeinen Rechtsschutzversicherung, häufig auch Privatrechtsschutz genannt, können Sie viele privatrechtliche Lebensbereiche absichern. Sie ist der umfangreichste Baustein im Paket der Rechtsschutzversicherungen. Mit ihr können diverse Rechtsfragen des täglichen Lebens abgesichert werden:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Häufig wird leider unterschätzt, welche Kosten ein Rechtsstreit nach sich ziehen kann. Nicht wenige Rechtsansprüche werden aufgegeben, weil ihre Durchsetzung nicht finanzierbar ist.
Zu den wesentlichen Kostenpunkten anwaltlicher Beratung erhalten Sie hier wichtige Hinweise. So können Sie unnötige Kosten vermeiden:
Vorabinformationen
Vorab sollten beim ausgewählten Anwalt und zum Kostenvergleich der Stundensatz und die Gebühr für eine Erstberatung erfragt werden. Im Durchschnitt liegt eine Anwaltsstunde zwischen 176 und 190 Euro. Seit dem 1. Juli 2006 können die Gebühren für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt frei verhandelt werden. Dies führt im Regelfall vor der Beratungsleistung zu einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Ohne schriftliche Vereinbarung werden für eine Beratung höchstens 250 Euro fällig, eine reine Erstberatung darf dann nicht mehr als 190 Euro kosten.
Stundenhonorar
Insbesondere bei einem hohen Streitwert macht es Sinn, die Beratung durch einen Anwalt auf Zeitbasis zu vergüten. Eine Abrechnung nach dem Gesetz liegt in solchen Fällen je nach Sachlage meist um ein Vielfaches höher als bei einer Bezahlung nach Arbeitsstunden. Über die Kosten entscheidet die Komplexität des Rechtsproblems. Wenn absehbar ist, dass der Anwalt in wenigen Stunden zu einem Ergebnis kommt, dann sollte die Entlohnung auf Zeitbasis erfolgen. Flexible Stundensätze, je nach Art der Tätigkeit, sind eine weitere Option. Wichtig für den Mandanten ist eine genaue Dokumentation der ausgeführten Tätigkeiten durch den Anwalt. So ist der Vorgang transparenter und der Arbeitsaufwand nachvollziehbar.
Pauschalen
Um bei den Kosten mit festen Größen rechnen zu können, empfiehlt sich eine pauschale Entlohnung. Allerdings bieten Anwälte solche Pauschalen zumeist nur für bestimmte Tätigkeiten an. Nachteil: Die Festlegung einer Pauschale ist nicht leicht. Für einige Fälle macht die Pauschale auch keinen Sinn. Eine Kombination mit Stundensätzen ist aber auch möglich. Die getroffene Vereinbarung sollte genau bestimmen, welche Leistungen von der Pauschale erfasst werden.
Abrechnung nach dem Wert
Diese Abrechnungsmethode richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach der Bestimmung des Gegenstandswerts (übernimmt im Prozess das Gericht) erfolgt die Abrechnung anhand einer gesetzlich festgelegten Gebührentabelle. Hier wird zwischen zivilrechtlicher Beratung und Vertretung unterschieden. Auf der Grundlage der Tabelle bestimmt der Anwalt dann einen Multiplikator. Dieser liegt bei Beratungen zwischen 0,1 und 1,0, und bei einer Vertretung zwischen 0,5 und 2,5. Setzt der Anwalt den Wert so, dass er über dem Faktor 1,3 liegt, müssen besondere Gründe (z. B. Umfang und Komplexität des Falles) vorliegen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Mandanten mit niedrigem Einkommen erhalten staatliche Unterstützung. Für die Beratungshilfe stellt das Gericht nach einer Einkommensberechnung einen Berechtigungsschein aus. Der Anteil an den Beratungskosten beträgt für den Mandanten dann nur zehn Euro. Für eine Vertretung erhält der Anwalt 70 Euro. Eine Erstattung von Prozesskosten richtet sich nach den Erfolgsaussichten des Falles.
Zusätzliche Kosten
Eine Abrechnung der Kommunikationskosten (Porto, Telefon, Fax) des Anwalts ist pauschal (meist ca. 20 Euro) oder aufgrund von Einzelnachweis möglich. Bei Kopien z. B. ist es für den Mandanten günstiger, diese selbst anzufertigen (sonst gesetzliche Pauschale: 50 Cent/ Seite). Weitere Kostenfaktoren: Übermittlung von Dateien, Gebühren für Zahlungen auf das Anwaltskonto, Reisekosten und Abwesenheitsgeld.
Informationen
Rechtsanwaltskanzleien informieren auf ihren Internetseiten über Fragen ihrer Entlohnung. Weiteren Rat geben die Anwaltskammern.
Eine Rechtsschutzversicherung kann also Kosten sparen helfen und Nerven schonen. Sie zahlt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigen- und Zeugenentschädigung sowie Auslagen des Prozessgegners, die der Versicherte erstatten müsste. In Strafverfahren stellt die Rechtsschutzversicherung zinslos Kaution. Auch außergerichtliche Verfahrenskosten mit Schlichtern oder Schiedsmännern werden übernommen.
Weitere Rechtsschutzversicherungsgebiete sind:
- Verkehrsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
- Rechtsschutz für Ehestreit
- Rechtsschutz für Unterhalt
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
- Rechtsschutz für Selbständige u. Unternehmen
Eine Kombination dieser Rechtsschutzgebiete in einer Rechtsschutzversicherung ist möglich. Weitergehende Informationen und Angebote zu Rechtsschutzversicherungen erhalten im Onlinevergleich der Rechtsschutzversicherungen.
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