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FINANCIALPORT rät: Kein Testament ohne Beratung

Elmshorn, 11. Februar. Testamente werden häufig falsch abgefaßt und verursachen dann unnötige Streitereien zwischen den Erben. Deshalb sollte jeder, der ein Testament verfaßt, sich unbedingt beraten lassen. Drauf weist das Internetportal www.financialport.de hin.
In den nächsten zehn Jahren wird die sogenannte "Erben-Generation" Jahr für Jahr Vermögen in Milliardenhöhe erben. Schonjetzt kommt es häufig zu Streit zwischen den Erben, weil das Testament fehlerhaft ist. Grundsätzlich gilt: Jedes Testament muß handschriftlich unterschrieben werden und sollte datiert sein. Aber auch wenn diese Minimalerforderungen erfüllt sind, können mangelhaft verfaßte Testamente unerwünschte Folgen haben.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat Kinder aus erster Ehe, die Frau zwei, der Mann eines. Gemeinsame Kinder haben sie nicht. Es ist der Wunsch der Eheleute, daß nach dem Tod eines Partners zunächst der andere Alleinerbe sein soll. Nach dem Tod des zweiten Partners soll das verbliebene Vermögen unter den drei Kindern zu je ein Drittel aufgeteilt werden. Im gemeinsamen Testament setzen beide sich als Alleinerbe ein.
Im Erbfall hat das nun völlig unerwartete Folgen: Beim Tod der Ehefrau erbt der Mann drei Viertel des Vermögens und die beiden Kindern der Frau den Pflichtteil von je ein Achtel. Nach dem Tod des Mannes erbt allein sein Kind. Stirbt der Mann zuerst, erbt sein Frau drei Viertel, und sein Kind ein Viertel. Stirbt auch die Frau, erben ihre Kinder jeweils drei Achtel des verblieben Vermögens. Durch unbedachtes Handelns haben die Eheleute Streit unter den Erben vorprogrammiert. Mit Beratung wäre das sicher nicht passiert.

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