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FINANCIALPORT rät: Investmentfonds für Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Elmshorn, 11. Januar. Nach dem Auslaufen der steuerlichen Begünstigung von Kapitallebensversicherungen sollten Verbraucher jetzt die Anlage in Investmentfonds prüfen. Das rät das Finanzportal www.financialport.de aus Elmshorn. Das gilt auch und gerade für die Anlage als Vermögenswirksame Leistung, die vom Staat gefördert wird.
Vermögenswirksame Leistungen kann jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, daß der Arbeitgeber die Beiträge in einen Sparplan einzahlt, der über 6 Jahre läuft. Im siebten Jahr "ruht" der Plan, danach kann der Betrag ausgezahlt oder neu angelegt werden. In Investmentfonds können jährlich 400 Euro eingezahlt werden, pro Monat also rund 33 Euro. Die Sparzulage erhalten Arbeitnehmer, die im Jahr weniger als 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) zu versteuern haben. Sie muß gemeinsam mit der Einkommenssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wer den Höchstbetrag von 400 Euro anspart, erhält vom Staat insgesamt 432 Euro dazu. Ausgezahlt wird der Betrag einmalig zum Ende der Laufzeit.
Sparverträge in deutschen Aktienfonds erreichten seit 1962 im Schnitt einen jährlichen Wertzuwachs von über 8 Prozent. Zusammen mit der staatlichen Sparzulage von 18 Prozent betrug er sogar 11 Prozent pro Jahr. Für die Ergänzung der Altersvorsorge von Arbeitnehmern empfiehlt financialport den ersten Sparplan gleich beim Eintritt ins Berufsleben abzuschließen. Wegen des Zinseszins-Effekts kann damit bis zur Rente ein beträchtliches Vermögen aufgebaut werden. Nach dem sechsten Jahr sollte der nächste Sparplan abgeschlossen werden, und das Geld aus dem ersten Sparplan sollte gerade von jüngeren Arbeitnehmern weiter in Investmentfonds investiert werden.
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