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Startseite : Krankenversicherung : Gesetzliche Krankenversicherung : Zusatzleistungen

Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Ca. 5% der Leistungen können die Krankenkassen entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst bestimmen. Demnach kann eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern bestimmte Leistungen anbieten, muss dies aber nicht. Die momentan bis zu 20 möglichen zusätzlichen Leistungen reichen von Akupunktur bis hin zu Yoga. So entsteht eine Vielfalt, die der Einzelne häufig nicht mehr überblicken kann.

Alternative Heilmethoden
Große Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es im Bereich der alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren.

Von den insgesamt neun Behandlungsarten fragen die Versicherten am häufigsten die Akupunktur nach. Diese wird auch von vielen Kassen im Rahmen von Modellvorhaben oder nach einem Einzelantrag bezahlt. So erstatten zum Beispiel viele Krankenkassen die Kosten von bis zu zehn Akupunktur-Behandlungen im Jahr bei chronischen Kopf- Rücken oder Gelenkschmerzen. Einige Kassen setzen allerdings voraus, dass die vorangegangene schulmedizinische Behandlung erfolglos war. Meist muss auch ein Kassenarzt, welcher über eine Zusatzqualifikation verfügt, die Behandlung vornehmen.

ALTERNATIVE HEILMETHODE: Vor allem hier unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die alternative Krebstherapie bieten über 30 Kassen, darunter Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), die Techniker Krankenkasse (TK) und viele Betriebskrankenkassen (BKK), im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung, wenn es sich um eine anerkannte Methode handelt. In der Regel wird jedoch jeder Fall einzeln geprüft.

Die Kosten für Chirotherapie und Homöopathie übernehmen fast alle AOK und Ersatzkassen. Die BKK zahlen hingegen nur in Einzelfällen. Wer auf eine Eigenbluttherapie') angewiesen ist, sollte die Leistungen seiner Krankenkasse besonders hinterfragen. Lediglich zehn Kassen in Deutschland tragen die Kosten für diese Behandlung. Hierzu zählen unter anderem die Barmer und die DAK.

Einige Kassen machen bestimmte Leistungen auch vom Wohnort abhängig. So zahlt die mhPlus BKK beispielsweise die Balneo-Phototherapie nur für Versicherte in Bayern. Insgesamt übernehmen elf Kassen die Aufwendungen für diese Therapieart. Etwa ein Viertel aller gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sich an den Kosten für die Phytotherapie jedoch wird auch hier jeder Fall individuell entschieden. Kaum verbreitet ist die Sauerstofftherapie, welche lediglich sechs AOK sowie die Advita BKK bezahlen. Auch die Bachblütentherapie ist eher eine Randerscheinung. Die Kosten hierfür übernehmen zwei Kassen: die beiden Betriebskrankenkassen SKF und SKI.

- Chirotherapie:
wird vor allem bei akuten Rückenschmerzen, z.B. Hexenschuss angewendet

- Homöopathie:
homöopathische Mittel beruhen ausschließlich auf körpereigenen Schutzmechanismen und Selbstheilungskräften

- Eigenbluttherapie:
dient der Behandlung von Durchblutungsstörungen

- Balneo-Phototherapie:
kombinierte Therapie zur Behandlung von z.B. Schuppenflechte oder Neurodermitis

- Phytotherapie (phytos=Pflanze):
Therapie mit Hilfe von Pflanzen oder Pflanzenteilen, vor allem Kräuter und Heilpflanzen

- Sauerstofftherapie:
Sauerstoffschub in Form eigener zusätzliche Atemluft

- Bachblütentherapie:
dient zur Verbesserung des seelischen Empfindens durch Verwendung von Blütenessenzen

Da die Wirkungsweise bisher nicht eindeutig nachvollziehbar ist, lehnen die meisten Krankenkassen eine Kostenübernahme ab.


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