Modellversuche
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. In diesem Zusammenhang bieten einige Krankenkassen Leistungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, im Rahmen von Modellversuchen an. Die Modellversuche müssen von den Krankenkassen angemeldet und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Das Ziel dieser Modellversuche ist der Nachweis der medizinischen Wirksamkeit der Behandlung. Kann die medizinische Wirksamkeit einer Behandlungsmethode wissenschaftlich nachgewiesen werden, können alle gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Versicherten die Kosten für diese neue Therapieform übernehmen. Beachten Sie, dass viele Versuche zeitlich begrenzt sind. Besonders die großen Kassen bieten schon jetzt eine Vielzahl von Modellen an: vom Hausarztmodell über die Akupunkturbehandlung bei Schmerzzuständen und Disease-Management-Programme für Diabetes-Patienten bis hin zu Programmen gegen Herzinfarkt und Brustkrebs.
Die Höhe des Beitragssatzes muss nicht immer das alleinige Kriterium bei der Wahl einer Krankenkasse sein. Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsmethoden angewiesen sind, lohnt es sich immer, auch einen Blick in die satzungsspezifischen Leistungen der Kassen zu werfen.
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