Krankenkassenvergleich
Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2011 15,50 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,90 Prozent. In diesen Beitragssätzen ist ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten enthalten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteiligung der Arbeitgeber.
Durch das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-FinG) können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Hierdurch soll neben der Finanzierung der Kassen auch ein verstärkter Wettbewerb über ein differenziertes Leistungsangebot erzielt werden.
Mit der Einführung von Wahltarifen und der Möglichkeit bei kosteneffizient wirtschaftenden Krankenkassen Beitragsrückerstattungen bzw. Boni zu erhalten sind immer noch gute Einsparmöglichkeiten vorhanden.
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