Bonusprogramme der Krankenkassen
98 Kassen haben Anfang diesen Jahres ein Bonus- oder Prämienprogramm angemeldet bzw. gestartet, mit dem sie gesundheitsbewusstes Verhalten der versicherten belohnen wollen. Wer künftig aktiv und regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen oder qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus erhalten. Die neue Regelung gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, einem Chronikerprogramm oder einer integrierten Versorgung teilnehmen.
Die konkrete Ausgestaltung solcher Bonussysteme kann jede Krankenkasse in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. Sie kann dabei von Beitragsermäßigungen über eine teilweise Befreiung von der Praxisgebühr und Zuzahlungen bis hin zu Sachprämien reichen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Menschen zu einer aktiven Erhaltung ihrer Gesundheit oder zum verantwortungsvollen Umgang mit Krankheiten zu motivieren. Das Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung, welches der Gesundheitsreform zugrunde liegt, bietet den Krankenkassen hierfür einen großen Handlungsspielraum. Diese können in ihrer Satzung festlegen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte Anspruch auf einen Bonus haben. Die verschiedenen Bonusprogramme lassen sich in fünf Arten zusammenfassen:
- 1. Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten
Wenn versicherte zum Beispiel regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen und qualitätsgesicherten Gesundheitskursen teilnehmen, können sie von den Krankenkassen mit Bonuspunkten belohnt werden. Diese sind in der Regel gegen Sachprämien eintauschbar. - 2. Selbstbeteiligung
Das Programm der Selbstbeteiligung bieten die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nur freiwillig versicherten Mitgliedern an. Hier trägt der Versicherte die Kosten für den Arztbesuch, Behandlungen und Medikamente bis zu einer bestimmten Höhe selbst. Im Gegenzug erhält der versicherte eine Beitragsersparnis. - 3. Beitragsrückerstattung
Krankenkassen dürfen jetzt auch ihren freiwilligen Mitgliedern einen Teil der Beiträge zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass man im entsprechenden Kalenderjahr mindestens drei Monate bei der Kasse versichert war. Zudem dürfen das Mitglied und seine mitversicherten Angehörigen in diesem Zeitraum keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Leistungen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind hiervon ausgenommen. Jede Krankenkasse regelt die Höhe des Rückzahlungsbetrages in ihrer Satzung. - 4 . Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung
Auch Unternehmen profitieren von den Bonusprogrammen der Krankenkassen. Arbeitgeber, welche gemeinsam mit der jeweiligen Kasse gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, können hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten. - 5. DMP-Bonus
Versicherte, die sich in strukturierte Behandlungsprogramme, sogenannte Disease-Management-Programme (DMP), einschreiben, bekommen von der Krankenkasse einen Bonus. Einige Krankenkassen übernehmen beispielsweise die Praxisgebühr von maximal 40 € oder einen Teil der Zuzahlungen.
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