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Startseite : Krankenversicherung : Allgemein : Privat oder Gesetzlich?
Krankenversicherung - privat oder gesetzlich?
Die Unterschiede
Mal angenommen, Sie sind gesetzlich versichert und erwägen einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung.
Wichtiger Hinweis!
Zunächst könnte es für Sie billiger werden. Aber es gibt kaum einen Weg zurück. Und richtig teuer wird es für Sie dann, wenn Sie eine Familie gründen.
Die Versicherungsarten im Vergleich:
Beiträge
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Gesetzlich versichert Die Beiträge richten sich nur nach dem Einkommen, nicht nach den Risiken. |
Privat versichert Die Beiträge richten sich nach Risiko, Geschlecht und Alter. Alle versicherten Leistungen zusammen ergeben den Gesamtbeitrag. |
Leistungen
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Gesetzlich versichert Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen praktisch gleich. Lediglich so genannte Kann-Leistungen sind unterschiedlich (etwa Zahngoldfüllungen, Zuzahlungen für Haushaltshilfe im Krankheitsfall, kostenlose Gesundheitskurse, usw.). |
Privat versichert Die Leistungen sind vertraglich festzulegen und können individuell gestaltet werden. |
Personenkreis
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Gesetzlich versichert Ehepartner und Kinder sind ohne Beitrag mitversichert (Familienversicherung). |
Privat versichert Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen. |
Beitragsfreiheit
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Gesetzlich versichert Für Zeiten, in denen Krankengeld oder Mutterschaftsgeld bezogen wird, wird die Mitgliedschaft "beitragsfrei" gestellt. |
Privat versichert Beitragsfreie Zeiten sind nicht vorgesehen. |
Kündigung
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Gesetzlich versichert Eine Kündigung ist seitens der Kasse unmöglich, außer bei drei Monaten Zahlungsverzug. |
Privat versichert Versicherer können ggf. vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere kann Leistung im Krankheitsfall verweigert werden, wenn das Risiko schon bei Vertragsabschluss erkennbar war und vom Versicherten nicht ausdrücklich genannt wurde. |
Vorsorgeuntersuchungen
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Gesetzlich versichert Vorsorgeuntersuchungen sind im bestimmten Umfang abgedeckt. |
Privat versichert Vorsorgeuntersuchungen sind grundsätzlich nicht abgedeckt. |
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Zur kostenfreien Anfrage zur Privaten Krankenvollversicherung
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