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Startseite : Investment / Aktien : Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Was ist die Abgeltungssteuer?

Mit der Abgeltungssteuer tritt zum 01.01.2009 ein neues Steuersystem für private Kapitaleinkünfte in Kraft. Demnach werden auf realisierte Kursgewinne, Zinsen und Dividenden ab dem 1. Januar 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Steuerfrei bleibt der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Ehepaare). Weitere Werbungskosten können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die depotführenden Banken überweisen die Steuer direkt an das Finanzamt. Anleger mit einem Steuersatz von unter 25 Prozent können sich weiter nach den alten Regeln, also dem persönlichen Steuersatz, besteuern lassen. Dazu müssen sie sich zuviel gezahlte Steuern über ihre Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Ein Bestandsschutz gilt für Veräußerungsgewinne, wenn sie mit Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren erzielt werden, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft, wurden. Diese Papiere können Anleger auch weiterhin nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei verkaufen. Für Zertifikate gilt dieser Bestandsschutz nicht.

Bis Ende 2008 bleibt Zeit, seine Anlagen auf die neue Steuer auszurichten.

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Vorteile der Abgeltungssteuer

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen erhöhen nicht mehr den Steuersatz anderer Einkunftsarten
  • Die Anlage KAP entfällt – die Steuererklärung wird einfacher
  • Die Abgeltungssteuer ist eine finale Steuer

Nachteile der Abgeltungssteuer

  • Kursgewinne sind nach der Spekulationsfrist nicht mehr steuerfrei
  • Gestaltungen, die Erträge in Wertzuwächse umwandeln bringen keine Vorteile mehr (z.B. Niedrigzinsanleihen)
  • Private Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig
  • Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfällt (Privatbereich)
  • Die Verlustverrechnung ist nur noch in engen Grenzen möglich

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Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf einzelne Anlageformen

  • Bankeinlagen (z.B. Tagesgeld und Festgeld)
    Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und sonstigen Bankeinlagen werden ab 01.01.2009 nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sondern mit dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer.

  • Anleihen
    Zinsen aus Anleihen werden ab 01.01.2009 mit dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer versteuert. Realisierte Kursgewinne aus Anleihen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, sind steuerfrei wenn die Anleihen mindestens 12 Monate gehalten wurden. Wurden die Anleihen kürzer als 12 Monate gehalten, fällt die Spekulationssteuer an. Wurden die Anleihen nach dem 31.12.2008 gekauft, unterliegen realisierte Kursgewinne der Abgeltungssteuer.

  • Aktien
    Erträge aus Aktien setzen sich aus Dividenden und Kursgewinnen zusammen. Dividenden müssen ab dem 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert werden. Realisierte Kursgewinne sind steuerfrei wenn die Aktien vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Realisierte Kursgewinne aus Aktien die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden unterliegen der Abgeltungssteuer.

  • Investmentfonds
    Erträge aus Fonds setzen sich aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen zusammen. Zinsen aus Fonds müssen ab 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Zinsen im Fonds thesauriert wurden oder sie ausgeschüttet wurden. Dividenden aus Fonds müssen ab 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Dividenden im Fonds thesauriert wurden oder sie ausgeschüttet wurden. Realisierte Kursgewinne aus Fonds sind steuerfrei, wenn die Fonds vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Kursgewinne aus Fonds die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden unterliegen der Abgeltungssteuer.

  • Zertifikate
    Wurden die Zertifikate vor dem 15.03.2007 gekauft, bleiben Gewinne aus diesen Zertifikaten steuerfrei. Wurden die Zertifikate nach dem 14.03.2007 gekauft, mindestens ein Jahr gehalten und vor dem 01.07.2009 verkauft, bleiben Gewinne steuerfrei. Gewinne aus Zertifikaten, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Ausnahme Finanzinnovationen: Realisierte Kursgewinne aus Finanzinnovationen (wie z.B. Garantie- und Rentenzertifikate) werden ab 01.01.2009 mit dem Satz der Abgeltungssteuer versteuert.

  • Versicherungen
    Lebensversicherungen und Rentenversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der bisherigen Besteuerung. Für Fondspolicen und Depotpolicen gilt dieses nur, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Bei Policen, die eine Laufzeit von weniger als 12 Jahre haben oder vor dem 60. Lebensjahr fällig werden, wird die bisherige volle Besteuerung der Erträge ab 01.01.2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt.

  • Immobilien
    Bei der Besteuerung von privat gehaltenen Immobilien und deren Erträgen spielt die Abgeltungssteuer keine Rolle. Die bisherige Besteuerung ändert sich nicht.

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Weitere Änderungen

  • Sparerfreibetrag - Sparerpauschbetrag
    Der Sparerpauschbetrag ersetzt ab 01.01.2009 den bisherigen Sparerfreibetrag sowie den Werbungskostenpauschbetrag. Nach 2008 bleiben Kapitalerträge bis 801 Euro steuerfrei. Für Verheiratete beträgt der Sparerpauschbetrag 1.602 Euro. Tatsächlich entstandene Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Wie gewohnt kann der Bank auch künftig ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

  • Berücksichtigung von Verlusten
    Realisierte Aktienverluste können ab 01.01.2009 nur noch gegen realisierte Aktiengewinne aufgerechnet werden. Sonstige Veräußerungsverluste können gegen Erträge aus Wertpapieren, wie Zinsen, Dividenden und Einlösungsgewinne aufgerechnet werden. Ein verbleibender Verlust wird von der Bank auf das nächste Jahr übertragen. Alternativ kann der Bankkunde vor dem 15. Dezember eines Jahres einen Antrag auf eine Verlustbescheinigung stellen. Die Bank überträgt den Verlust dann nicht auf das nächste Jahr. Der Kunde kann diese Verluste im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung dann mit Kapitalerträgen bei anderen Banken verrechnen.

  • Bank-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren
    Depotgebühren und Vermögensverwaltungsgebühren sind künftig nicht mehr absetzbar. Demgegenüber sind Transaktionen steuerlich wirksam.

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Handhabung der Abgeltungssteuer

  • Steuerabführung an das Finanzamt
    Die verschuldete Abgeltungssteuer wird von den depotführenden Banken beziehungsweise von den Kapitalanlagegesellschaften in Deutschland direkt an das Finanzamt abgeführt. Wie gewohnt kann der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Bei Depotverwahrung von ausländischen Wertpapieren in Deutschland kann aber nicht grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Bank in der Lage ist, sämtliche Steuerschulden automatisch zu erfassen und abzuführen. So kann es z.B. sein, dass der Anleger bei manchen luxemburgischen Fonds nachträglich seine Steuerschuld selbst feststellen muss und die verschuldeten Steuern selbst an das Finanzamt abtragen muss.

  • Erstattung der Steuerdifferenz bei niedrigerem persönlichem Steuersatz
    Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungssteuer, kann der Anleger die Steuerdifferenz mit seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern.

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Was Anleger angesichts der Abgeltungssteuer tun sollten

  • Ihr Depot auf eine langfristig gültige Struktur hin überprüfen lassen
  • Vor dem 01.01.2009 ein zweites Depot für später gekaufte Papiere einrichten
  • NV - Nicht-Veranlagungsbescheinigung besorgen, wenn möglich
  • Bei einem Steuersatz unter 25 Prozent - Bescheinigung von Bank einholen und Steuererklärung machen (Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Steuer)


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