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Startseite : Immobilienfinanzierung : Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

Der Staat fördert Sie beim Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) und der Wohnungsbauprämie (Wop)- Nach aktuellem Stand des Koalitionsvertrags vom 11.11.2005 bleibt die Förderung wie gehabt erhalten.

Wohnungsbauprämien kann jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Vermögenswirksame Leistungen überweist der Arbeitgeber direkt vom Arbeitslohn an die Bausparkasse.

Voraussetzung um die vL Arbeitnehmersparzulage zu bekommen:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter 17.900 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete).


Höhe der Staatlichen Förderung:

Person
Arbeitnehmer Sparzulage *
Wohnungsbau Prämie **
Max. staatl. Prämie
Max. staatl. Prämie nach 7 Jahren
Alleinstehender
42,30 €
45,06 €
87,36 €
611,52 €
Ehepaar, ein Arbeitnehmer
42,30 €
90,12 €
132,42 €
926,94 €
Ehepaar, zwei Arbeitnehmer
84,60 €
90,12 €
174,72 €
1.223,04 €


* 9 Prozent bei Anlage von max. 470 Euro im Jahr auf den Bausparvertrag
** 8,8 Prozent bei Anlage von max. 512 € (ledig)/1.024 € (verh.) im Jahr auf den Bausparvertrag


Schöpfen Sie die staatliche Förderung in der Form von vermögenswirksamen Leistungen für das Bausparen voll aus, zum Beispiel über unseren Partner BHW:
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