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Startseite : Geld / Finanzen : Vermögenswirksame Leistungen : Infos zu VWL

Vermögenswirksame Leistungen

Geldgeschenke vom Staat - Wie Sie doppelt kassieren

Das Geld muss für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren angelegt werden. Sechs Jahre lang wird angespart, ein Jahr liegt das Geld dann noch fest. Dabei stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl. Die wohl gängigsten sind Bausparverträge und Aktienfonds. Der Grund: Diese Sparformen werden vom Staat gefördert. Und das sogar doppelt, wenn man beide Förderungen – Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie – voll ausnutzt. Wer auf die Sparzulage verzichtet oder ohnehin keinen Anspruch darauf hat, kann ebensogut eine Lebensversicherung abschließen oder sich bei Banken und Sparkassen nach geeigneten Sparverträgen erkundigen.

Ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt, oder wird von vielen Unternehmen freiwillig gewährt, ebenso die Höhe der Arbeitgeberleistung – bis zu 40 Euro monatlich sind möglich. Häufig gilt der Anspruch ab dem siebten Monat der Festeinstellung.

Wie kommt man an die vermögenswirksamen Leistungen?

Klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben. Schließen Sie dann einen Vertrag über die Anlageform Ihrer Wahl ab. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögenswirksamen Leistungen an das Vertragsunternehmen – inklusive des Betrages, den der Arbeitnehmer eventuell noch freiwillig von seinem Lohn drauflegt, um die Sparsumme zu erhöhen.

Die Sparzulage muss der Anleger jedes Jahr beim Finanzamt beantragen. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren überweist das Finanzamt schließlich die Zulage auf das Anlagekonto.

Eine zusätzliche Prämie vom Staat bekommen Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.900 Euro liegt. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei 35.800 Euro.

Der Staat zahlt für Sparleistungen bis maximal 400 Euro pro Jahr, wenn mit Fonds gespart wird. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern erhalten 18 Prozent Prämie.

Bei Bausparverträgen schießt der Staat gleich zwei Förderungen zu: Zum einen gibt es auf die jährliche Sparleistung von maximal 512 Euro (Ehepaare 1.024 Euro) eine 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (für Paare 51.200 Euro) nicht übersteigen. Als zweite Finanzspritze kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel. Auf bis zu 470 Euro kann die Zulage von neun Prozent beantragt werden.

Um die Zulagen zu erhalten, müssen Sparer die VL-Bescheinigung mit ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, spätestens zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres. Die VL-Bescheinigung verschicken die meisten Fondsgesellschaften automatisch an ihre Kunden. Der Staat überweist alle Zulagen auf einmal nach dem siebten Sparjahr.


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